Für berufstätige Eltern ist eine steuergünstige Möglichkeit zur Kinderbetreuung mitunter ein wichtiges Argument im Rahmen der Jobwahl.
Die Lohnsteuerbefreiung hat die Voraussetzung, dass Arbeitgeber:innen diese Kinderbetreuung allen Mitarbeiter:innen oder bestimmten Gruppen der Belegschaft zur Verfügung stellt.
Bei Betreuung in fremden Einrichtungen gibt es einen maximalen Zuschuss von € 2000 pro Kind und Jahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Sollte sich der Arbeitgeber dazu entschließen, eine arbeitgebereigene elementare Bildungseinrichtung (das sind alle Einrichtungen zur Bildung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt) zu betreiben, dann gibt es keine betragliche Obergrenze.
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